Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der
Vertragsbedingungen sämtlicher Verträge zwischen den Abnehmern bzw.
Bestellern (nachfolgend Kunden genannt) und Musik-Franz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Geschäfte von Musik-Franz mit seinen Kunden.
2.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Musik-Franz erfolgen zu den
nachfolgend abgedruckten Bedingungen, sofern mit Musik-Franz nicht generell
oder durch Einzelvereinbarung schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers
gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch Musik-Franz.
§ 2 Vertragsangebot und Vertragsschluss
1.
Alle Angebote von Musik-Franz sind hinsichtlich der Leistung, der Menge
und der Nebenleistungen freibleibend. Die Bestellungen des Kunden
stellen ein bindendes Angebot dar, unabhängig davon, ob das Angebot
schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf sonstige Weise abgegeben wird.
2.
Musik-Franz kann dieses Angebot nach Wahl innerhalb von 6 Wochen entweder durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadruch annehmen, dass dem
Kunden die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.
§ 3 Preisangaben
1.
Die Lieferungen werden zu den aktuell gültigen Preisen in Euro
ausgeführt und berechnet, die in den Katalogen, Preislisten und
Prospekten (jeweils letzte Ausgabe) bzw. in den elektronischen
Informationsmedien aufgeführt sind.
2.
Die Preise sind Endpreise einschließlich MWSt. (im folgenden
Ladenpreise genannt). Die Preise unterliegen (soweit nicht anders
gekennzeichnet) in der Bundesrepublik Deutschland der Preisbindung.
Änderungen des Ladenpreises, Irrtum und Liefermöglchkeiten bleiben
vorbehalten.
§ 4 Versandkosten
bis
zu einem Warenwert bis 50,-€ =
2,50€
ab
51,-€ = versandkostenfrei
§ 5 Bestellung und Lieferstörungen
1.
Bestellungen werden grundsätzlich ohne besondere Auftragsbestätigung zu
den jeweils gültigen Ladenpreisen ausgeführt. Die Lieferzeit beginnt
mit Bestelleingang. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4
Wochen überschritten, ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von
6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind
zulässig; hinsichtlich dieser ist bei rechtzeitiger Lieferung ein
Rücktritt nicht möglich.
2.
Bei Lieferhindernissen behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall
ausgeschlossen. Ab- u. Umbestellungen lassen sich grundsätzlich nur
berücksichtigen, wenn sie vor der Bearbeitung des ursprünglichen
Auftrages eingegangen sind.
3.
Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, entweder ohne
Nachweis eines Schadens 10% des Auftragswertes oder Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
§ 6 Lieferung und Versand
Alle
Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers vom Augenblick
der Absendung an, auch wenn Untergang oder Verschlechterung auf Zufall
oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem
Transport beschädigte Sendungen wird durch uns nicht geleistet. Wird
die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
Alle Sendungen werden grundsätzlich auf dem nach unserem Ermessen
günstigsten Weg versandt. Besondere Versandwünsche müssen für jede
Bestellung unmissverständlich angegeben werden. Im Zusammenhang damit
entstehende Mehrkosten können durch uns auch pauschal berechnet werden.
Weiterleitungen von Direktsendungen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wir behalten uns vor, dem Besteller die Mehrkosten zu belasten.
§ 7 Haftung
I.
Mängelgewährleistung: 1. Der Besteller hat die Ware innerhalb
angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen; die Rüge ist
rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen,
gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung,
Musik-Franz zugeht; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Mängel, die
verspätet gerügt werden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen sind stets
schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten
Mangelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
2.
Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch wirksame
Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des
Bestellers:
Der
Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von Musik-Franz
Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der
Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Musik-Franz nach
eigenem Ermessen.
Darüber
hinaus hat Musik-Franz das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches
eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl vorzunehmen.
Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem
Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
zu mindern.
3.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen
sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Bestellers an Leben,
Körper oder Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB beträgt 12 Monate.
II.
Schadenersatz: Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung
sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen
gilt für den Fall einer Pflichtverletzung von Musik-Franz Folgendes: 1. Der
Besteller hat Musik-Franz zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine
angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 3 Wochen nicht
unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der
Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz verlangen.
2.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen
sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Bestellers an Leben,
Körper oder Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Diese
Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3.
Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 BGB III
i.V. m § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i.V.m § 286
BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen
nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf
die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung
bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
4.
Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen
würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum
Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des
Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Musik-Franz haftet
nicht für Schäden, die Musik-Franz, sein gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies
gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter
Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Sendungen mit Rückgaberecht (RR)
Sendungen
mit RR bedürfen einer Sondervereinbarung und sind nur in beschränktem
Umfang möglich. Der Empfänger kann uns die Ware bis zum angegebenen
Rückgabetermin auf seine Kosten zurücksenden, andernfalls wird der
Rechnungsbetrag fällig.
§ 9 Rücksendungen
Rücksendungen
aus Festlieferungen ohne Rückgaberecht bedürfen grundsätzlich unserer
vorherigen Zustimmung. Bei jeder Rücksendung sind zwingend die
Bezugsdaten anzugeben. Ausgenommen sind technische Mängelexemplare
(Fehldrucke etc.). Sind keine Bezugsdaten der Rücksendung angegeben,
wird wegen möglicher Preisänderungen, Partielieferungen und
Sonderrabatte mit einem Pauschal-Rabatt von 70% gutgeschrieben. Die
Rücknahme und Gutschrift von Remittenden aus Festlieferung ist
ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich. Sollten doch
Exemplare ohne vorherige Genehmigung bei uns eingehen, werden diese mit
einem Rabatt von 70% gutgeschrieben. Zurückgenommen und gutgeschrieben
werden ausschließlich wiederverkaufsfähige Exemplare. Als nicht
wiederverkaufsfähig gelten vergriffene, verschmutzte und angestoßene
sowie mit Aufklebern oder Preisauszeichnung versehene Exemplare und
nicht mehr in der Auslieferung befindliche alte Auflagen. Nicht
wiederverkaufsfähige Exemplare werden nicht gutgeschrieben. Ein
Anspruch auf Rücksendung besteht nicht. Für von uns verschuldete
Falschlieferungen leisten wir Ersatz bzw. Gutschrift in vollem Umfange
unter Einbeziehung der beim Besteller entstandenen Spesen.
Rücksendungen sind grundsätzlich frei zu machen. Unfreie Sendungen
können von uns nicht angenommen werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus
den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller entstandenen und noch
entstehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu
deren Einlösung) unser Eigentum. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen, z.B.
durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, ist der Besteller nicht
befugt. Er hat alles zu tun, um eine drohende Beeiträchtigung der
Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware und/oder den
abgetretenen Forderungen abzuwenden und uns unverzüglich mitzuteilen.
Etwaige Kosten einer Intervention trägt der Besteller. Für den Fall,
dass der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen den Wert der
gesicherten Forderungen von Musik-Franz nicht nur vorübergehend um mehr als 20%
übersteigt (Deckungsgrenze), ist Musik-Franz auf Verlangen des Kunden zur
Freigabe von Forderungen in entsprechender Höhe verpflichtet. Wird die
gelieferte Ware mit anderen, Musik-Franz nicht gehörenden Waren untrennbar
verbunden oder vermischt, so erwirbt Musik-Franz das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in
der Weise, dass die Sache vom Besteller als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, dass der Besteller Musik-Franz anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das
Miteigentum für Musik-Franz und versichert es gegen alle Schäden auf eigene
Kosten.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Die
in offener Rechnung gelieferten Sendungen sind, falls auf der Rechnung
kein abweichender Zahlungtermin angegeben wird, ohne jeden Abzug
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Überschreitung der
Zahlungfrist erheben wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 5% p.a. über
dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9.
Juni 1998 (BGBI. I S.1242). Wir behalten
uns vor, Bestellungen von zahlungssäumigen Kunden nur gegen Nachnahme
oder Vorauskasse auszuführen. Bei der Begründung des Zahlungsverzuges
kann der Verzug einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht
durch den Empfang der Ware ersetzt werden. Das
Rechnung/Lieferscheindatum entspricht grundsätzlich dem Lieferdatum.
§ 12 Datenschutz
Sämtliche
Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Kunden erfolgt
ausschließlich für die Ausführung und Abwicklung der Aufträge.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Anwendbares
Recht ist in jedem Fall das der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung über den
Gerichtsstand gesetzlich zulässig ist, Kulmbach.
§ 14 Verbindlichkeit des Vertrages
Durch
etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die
ungültige Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass der
mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
erreicht wird. |